STV wie einen Träger öffentlicher Belange (TÖB) beteiligen!
Nach § 137 BauGB ist eine örtliche Bürgervertretung – hier die STV Wilhelmstadt – eine unerlässliche Voraussetzung für die Durchführung der Sanierungsprojekte.
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die STV bei allen sanierungsrelevanten Maßnahmen zu beteiligen ist. Insoweit wäre die STV wie ein Träger öffentlicher Belange (TÖB) zu beteiligen.
Wir bitten künftig, so zu verfahren oder hilfsweise ein Gutachten durch das Rechtsamt erstellen zu lassen.
AG Verkehr